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Die Grundgebühr stellt einen Teil der Benutzungsgebühr dar, der für die Inanspruchnahme der Lieferungs- und Betriebsbereitschaft einer öffentlichen Einrichtung erhoben wird.
Mit der Grundgebühr wird ein Teil der durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der öffentlichen Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Kosten, die sog. Fixkosten (z.B. Abschreibungen), abgegolten.
Die Grundgebühr entsteht auch dann, wenn nur die Vorhalteleistung in Anspruch genommen wird, also kein Abwasser eingeleitet wird. Die Grundgebühr berechnet sich nach der Anzahl der Berechnungseinheiten i.S. der Satzungen.