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Die Zusatzgebühr ist der mengenbezogene Teil der Benutzungsgebühr, der nach der Menge des entnommenen Trinkwassers bemessen wird.
Bei Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben, Kleinkläranlagen) wird der Berechnung der Zusatzgebühr die Abfuhrmenge zugrunde gelegt.