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Der Wasserzweckverband Strelitz (WZV) nimmt für seine Mitgliedsgemeinden die Aufgabe der Abwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung wahr. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erhebt der WZV nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V), der Abgabenordnung (AO) und seiner Satzungen Abgaben und ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung verantwortlich.
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Verbandsvorsteherin des WZV als abgabenerhebende Behörde richten. Sie ist Verantwortliche im Sinne der DS-GVO. Die Kontaktdaten sind: Wasserzweckverband Strelitz, Die Verbandsvorsteherin, Wilhelm-Stolte-Straße 90 in 17235 Neustrelitz, Telefon 03981 474-316, E-Mail info(at)wzv-strelitz.de.
Darüber hinaus können Sie sich mit Fragen an den vom WZV bestellten Datenschutzbeauftragten, die Stadtwerke Neustrelitz GmbH, wenden. Die Kontaktdaten sind: datenschutzbeauftragter@stadtwerke-neustrelitz.de.
Zur Abgabenerhebung benötigen wir personenbezogene Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Abgabenerhebungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b AO). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 AO).
Beispiel der Weiterverarbeitung: Die im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung für die Wasserversorgung erhobenen Verbrauchsdaten werden für die Abgabenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung verwendet.
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogenen Daten:
Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben
z.B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kundennummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderliche Informationen
z.B. Zählerort, Zählerstände, Mengenangaben, Grundstücksbezeichnung, Grundstücksverhältnisse, Bankverbindung, Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben, Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Grundstücksdaten (z.B. Grundstücksbezeichnung, Eigentümer),
Bei Dritten erheben wir personenbezogene Daten, soweit diese aufgrund eines Gesetzes zu Mitteilung an uns verpflichtet sind (z.B. aufgrund § 12a Abs. 2 KAG M-V). Können wir einen abgabenrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogenen Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z.B. Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern erheben (z.B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber). Außerdem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z.B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern - wie dem Grundbuch - oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.
In der Regel werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgabe zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Abgabenerhebungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist (z.B. Beauftragte im Sinne des § 12a Abs. 1 KAG M-V).
Personenbezogene Daten müssen wir so lange speichern, wie sie für das Abgabenerhebungsverfahren erforderlich sind. Dies hängt unter anderem von den Verjährungsfristen gemäß § 12 Abs. 2 KAG M-V i.V.m. §§ 169-171 und §§ 228-232 AO ab. Aufgrund des Grundsatzes der Einmaligkeit der Beitragserhebung werden hier erhobene personenbezogene Daten dauerhaft gespeichert. Wir dürfen gemäß § 88a AO personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige Abgabenerhebungsverfahren zu verarbeiten. Weiterhin werden personenbezogene Daten so lange gespeichert, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (z.B. nach §§ 238, 257 HGB, § 147 AO – 6 bzw. 10 Jahre).
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 DS-GVO.
• Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Abgabenart und Erhebungszeitraum) und zum Verfahrens abschnitt (z.B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.
• Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
• Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 7.).
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Abgabenerhebung) besteht.
• Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Abgabenerhebungsverfahrens).
• Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfangnachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de.
Wir werden Ihnen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über Änderungen rechtzeitig informieren.
Stand 04. Januar 2019
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