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29.03.2023
Die Verbandsversammlung des WZV Strelitz tagte am 01.03.2023 um über die neue Gebührenkalkulation der Jahre 2023-2025 zu beraten. Die Bürgermeister der 17 verbandsangehörigen Städte und Gemeinden hatten über die Kalkulationen im Bereich Trinkwasser und Abwasser zu entscheiden.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage, die allerorts steigenden Kosten für Liefer- und Dienstleistungen jeglicher Art, teilweise eine noch höhere Steigerung als die eigentliche Inflation, hatten eine Gebührenerhöhung unumgänglich gemacht.
Zu diesen Kosten gehören u.a. Energiekosten, Betriebsstoffe, steigende Entsorgungskosten der Klärschlammentsorgung oder auch die Anlagenbetreuung durch Mitarbeiter.
Nach intensivem Austausch wurden die Kalkulationen und die dazugehörigen Satzungen beschlossen.
Im Bereich Trinkwasser bedeutet dies, dass bei gleichbleibender Grundgebühr eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr (Zusatzgebühr) von 1,25 €/m³ brutto auf 1,48 €/m³ brutto ab dem 01.01.2023 erforderlich ist.
Bei einem Ein-Personen Haushalt dürfte die Kostensteigerung mit etwa 5,75 € im Jahr zu Buche schlagen. Bei einem Vier-Personen-Haushalt und einem Verbrauch von ca. 100 m³ ergibt sich eine Kostensteigerung von etwa 23,00 € im Jahr.
Die Gebühr für die zentrale Abwasserentsorgung hat sich ab dem 01.01.2023 um 0,74 €/m³ von 3,83 €/m³ auf 4,57 €/m³ erhöht. Der durchschnittliche Ein-Personenhaushalt (ca. 25 m³) hat in der zentralen Abwasserentsorgung 18,50 € mehr zu entrichten. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt (100 m³) sind das 74,00 € Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr.
Außerdem wurden die Gebühren für die dezentrale Entsorgung, Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben, kalkuliert und beschlossen.
Für eine Kleinkläranlage sind ab dem 01.01.2023 je m³ 41,66 € für Fäkalschlamm zu entrichten (zum Vergleich 2022 46,70 €/m³).
Bei den abflusslosen Gruben steigt die Gebühr von 16,60 €/m³ auf 16,63 €/m³.
Für den Bereich der Ortslage Mirow gilt, dass für die Niederschlagswasserentsorgung Gebühren erhoben werden. Bis zu 100 m² Niederschlagsfläche werden ab dem 01.01.2023 Gebühren in Höhe von 37,78 € (Vorjahr 35,15 €) pro Jahr erhoben und für jede angefangene weitere 25 m² werden 6,61 € (Vorjahr 6,45 €) veranschlagt.
Die Bekanntmachung der Satzungen erfolgte auf der Homepage www.wzv-strelitz.de. Sie treten rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen erfolgt auf Anfrage. Unter der Mail-Adresse info(at)wzv-strelitz.de und telefonisch unter 03981/474250 bzw. 03981/474316 kann diesbezüglich Kontakt zur Geschäftsstelle aufgenommen werden.
gez. Constance von Buchwaldt